Welche Beiträge sind von den Heimbewohnern zu leisten?
Grundsätzlich sind die Kosten für ein Pflegeheim von den Bewohnern selbst zu bezahlen. Zur Deckung der Heimkosten werden sämtliche Einkünfte des pflegebedürftigen Menschen herangezogen. Sollte das Einkommen zur Deckung der Kosten nicht ausreichen, so kann eine Übernahme der Restkosten beim Amt der Kärntner Landesregierung – Abteilung 4 – Kompetenzzentrum Soziales, beantragt werden. Im Falle einer Kostenübernahme verbleiben dem Hilfeempfänger 20% des eigenen Einkommens und die Sonderzahlungen als Taschengeld. Die Restkosten werden vom Sozialhilfeträger direkt mit der Einrichtung verrechnet.
Für Einbettzimmer verrechnen wir einen Zuschlag von monatlich EUR 110,00 inkl. USt.
Kosten für Zusatzleistungen wie Friseur, Fußpflege, Kosmetik, Physiotherapeuten, Heilmasseure usw. sind vom Bewohner selbst zu tragen.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen gerne die Heimleitung zur Verfügung.
Tarif für die Kurzzeitpflege
Der Tagsatz liegt bei 75€ pro Tag zuzüglich des aliquoten Pflegegeldes. Dies beinhaltet:
Wohnen und Leben in angenehmer und gepflegter Atmosphäre. Die Zimmer sind mit Fernseher und Telefon ausgestattet. Die täglichen Mahlzeiten werden in der hauseigenen Küche zubereitet. Pflegeleistungen werden je nach persönlichem Bedarf individuell auf die Person abgestimmt.
(Der Preis versteht sich inklusive 10 % Umsatssteuer. Die An- und Abreisetage werden als ganze Tage abgerechnet.)

