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Grundleistungen

Die Grundleistungen sind unabhängig von der Pflegebedürftigkeit und umfassen ein Einzel- bzw. Doppelzimmer mit Nasszelle, die Mitbenützung des Küchenwohnraumes, Vollverpflegung (ohne alkoholische Getränke), die Versorgung der Bettwäsche und Handtücher und der persönlichen Leibwäsche, Reinigung der Wohneinheit samt Nasszelle, allgemeine Beratungsdienste.

 

Pflegeleistungen

Die Pflegeleistungen enthalten:

  • aktivierende Pflege und Entwicklung von förderbaren Rahmenbedingungen
  • Feststellung von Fähigkeiten der Bewohner und Erstellung individueller Pflegepläne
  • Prävention und Prophylaxe
  • Information und Beratung der Bewohner
  • Anwendung bewährter Pflegetechniken und Organisation sowie Einsatz von Hilfsmitteln
  • Betreuung unter Berücksichtigung der Biografie
  • Durchführung der Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung
  • Gemeinschaftliche Aktivitäten und Beschäftigung
  • Tätigkeitsbereich (GuKG § 15 und § 16).

 

Zusatzleistungen

Friseur, Fußpflege, Kosmetik, Physiotherapeuten, Heilmasseure, spezielle Behandlungskonzepte (Psychologin usw.), Botendienste, organisierte und betreute Ausflüge sind nicht in den Grund- und Pflegeleistungen enthalten.